vorläufige Bewilligung
Eine vorläufige Bewilligung erfolgt, wenn über Ihren Leistungsanspruch bzw. über die Leistungshöhe noch nicht abschließend entschieden werden kann. Es ist also noch nicht sicher, ob Ihnen Leistungen zustehen und wenn ja, wie hoch diese sind. Das kann mehrere Gründe haben, z. B. Sie bekommen monatlich unterschiedlich hohes Einkommen. Sie können auf den vorläufigen Bescheid nicht vertrauen, da am Ende des Bewilligungszeitraumes die Leistungen nochmal mit den tatsächlichen Werten berechnet werden.
Sie erhalten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes eine Aufforderung, Unterlagen bis zu einer bestimmten Frist zur Überprüfung der vorläufigen Leistungszahlung einzureichen. Reichen Sie die Unterlagen nicht ein, kann das Jobcenter feststellen, dass für die Zeit kein Leistungsanspruch bestanden hat und Sie alle Leistungen für diesen Zeitraum zurückzahlen müssen.