Wohngeld
Wohngeld soll die ungedeckten Kosten für Unterkunft decken und damit den Bezug von Bürgergeld vermeiden. Der Wohnkostenzuschuss kann für Mieter einer Wohnung/eines Zimmers, für Untermieter, aber auch für Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung (Lastenzuschuss) gewährt werden.
Die häufigsten Fragen und Antworten zu dem Thema Wohngeld und Leistungen vom Jobcenter finden Sie hier.
Wohngeld ist eine Sozialleistung, die einkommensschwache Familien zur Unterstützung erhalten, um ihre Wohnkosten zahlen zu können. Wohngeld ist einkommensabhängig und kann sowohl für Mietwohnungen als auch für Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus) beantragt werden.
Wohngeld kann nicht zeitgleich mit Bürgergeld bezogen werden, da in der Berechnung Bürgergeld die Wohnkosten berücksichtigt und ggf. gedeckt werden. Bekommen Sie bereits Bürgergeld, sollten Sie Wohngeld nur beantragen, wenn Wohngeld ausreichend ist, um ihren Lebensunterhalt zu decken und den Bezug von Bürgergeld zu beenden. Sollten Sie über Einkommen verfügen und benötigen Sie finanzielle Hilfe zur Deckung Ihrer Mietkosten, können Sie Wohngeld beantragen.
Für die Bearbeitung der Wohngeldanträge ist die Stadt Hagen zuständig. Weitere Information rund um den Wohngeldantrag erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Hagen oder unter folgenden Link: Fachbereiche Wohngeld
Wenn Sie eine Aufforderung bekommen haben, Wohngeld zu beantragen, müssen Sie dies umgehend tun. Sie sind zur Beantragung verpflichtet.
Wenn Sie der Aufforderung, Wohngeld zu beantragen, nicht nachkommen, können Ihnen Ihre Leistungen entzogen werden.
Auch als Wohngeldempfänger können Sie zusätzliche Leistungen (BuT) für Ihre Kinder beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Wann Sie eine GEZ Befreiung bekommen und was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie auf folgender Internetseite: Rundfunkbeitrag.de