Versagung und Entziehung
Eine Versagung ist die Ablehnung eines Antrages, über den wegen fehlender Unterlagen nicht entschieden werden kann. Sie sind also einer Aufforderung Unterlagen einzureichen, nicht nachgekommen.
Eine Entziehung von Leistungen erfolgt, wenn Sie Unterlagen nicht einreichen, die von Ihnen angefordert wurden (und sie bereits laufende Grundsicherungsleistungen erhalten). Sie haben also auf eine Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen nicht, nicht ausreichend oder nicht in genannter Frist reagiert.
Sie sollten die Unterlagen umgehend einreichen. Das Jobcenter entscheidet dann über die Gewährung/Weitergewährung der Leistungen.