Aufforderung zur Mitwirkung
Haben Sie eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen, benötigt das Jobcenter weitere Unterlagen/Angaben zu Ihrem Antrag bzw. zu Ihrem Leistungsbezug. Zur Abgabe bzw. zum Einreichen wird Ihnen eine Frist gesetzt. Diese sollten Sie einhalten, da sonst Ihr Antrag versagt oder Leistungen entzogen werden können.
Die Unterlagen können Sie über das Portal jobcenter.digital , per Post oder durch persönliche Abgabe bei uns einreichen.
Hinweis: Reichen Sie die Unterlagen über das Portal jobcenter.digital ein, erhält Ihr Sachbearbeiter/Ihre Sachbearbeiterin die Unterlagen direkt in die elektronische Akte.
Sie erhalten einen digitalen Nachweis das Sie die Unterlagen versendet haben. Der digitale Weg ist der schnellste und der sicherste.