Anhörung
In einer Anhörung erhalten Sie die Information, dass das Jobcenter vorhat, eine für Sie nicht günstige Entscheidung zu treffen. Sie haben dann die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.
Sie können sich auf eine Anhörung äußern, müssen dies aber nicht tun. Das Jobcenter wird nach Ablauf der Frist, die in Ihrer Anhörung steht, eine Entscheidung treffen und Ihnen den entsprechenden Bescheid schicken.
Gegen eine Anhörung ist ein Widerspruch nicht möglich, da dann noch keine Entscheidung getroffen wurde, sondern Ihnen lediglich mitgeteilt wird, was das Jobcenter vor hat zu entscheiden.
Anhörungen bekommen Sie bei anstehenden Leistungsminderungen (Sanktionen), bei Überzahlungen, den sogenannten Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen oder bei beabsichtigten Aufrechnungen von Forderungen.