Aktuelle Informationen zu Einmalzahlungen und finanziellen Unterstützungen, die durch die Bundesregierung beschlossen wurden.
Was? | Wer? | Höhe? | Wann? | Für die Auszahlung zuständig? | Information |
Sofortzuschlag für Kinder | Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis Vollendung 25.Lebensjahr, die SGB II beziehen | 20 Euro monatlich | Ab Juli 2022 monatlich | Jobcenter | - keine Antragstellung notwendig (Auszahlung erfolgt automatisch) -Auszahlung erfolgt NICHT mit der normalen Monatszahlung sondern im Laufe des Monats (erste Zahlung Mitte Juli) |
Kinderbonus | Alle Kinder mit Kindergeldanspruch | 100 Euro | Juli 2022 | Familienkasse | - keine Antragstellung notwendig (Auszahlung erfolgt automatisch) |
Einmalzahlung Grundsicherung zum Ausgleich finanzieller Mehrbelastung | Alle alleinstehenden/alleinerziehenden Personen sowie volljährige Personen, die mit dem ihrem Partner im Juli 22 SGB II Leistungen erhalten | 200 Euro | Juli 2022 | Jobcenter | - keine Antragstellung notwendig (Auszahlung erfolgt automatisch) |
Einmalzahlung für Energiekosten | Alle Personen, die im Juli 2022 Anspruch auf ALG I haben | 100 Euro | Juli 2022 | Agentur für Arbeit | - Aufstocker, die ALG I und ALG II beziehen haben darauf keinen Anspruch |
Heizkostenzuschuss | Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld | 230 Euro | Juni 2022 | Agentur für Arbeit | - keine Antragstellung notwendig (Auszahlung erfolgt automatisch) |