für (neue) Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
Die Auswahl und Einstellung geeigneter Mitarbeiter*innen ist einer der Schlüssel zum Erfolg Ihres Unternehmens. Um sich Klarheit über die Eignung und Motivation der Bewerber*innen zu verschaffen, können Sie eine sogenannte Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG/unentgeltliches Praktikum) durchführen. Diese MAG beantragt die Bewerberin/der Bewerber selbst bei ihrer/seiner zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter. So können Sie direkt in Ihrem Betrieb die beruflichen Kenntnisse, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten feststellen. Ausgaben entstehen Ihnen hierbei nicht, Sie informieren lediglich Ihren Unfallversicherungsträger.
Möchten Sie eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter einstellen, wird nicht jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer aus den unterschiedlichsten Gründen sofort über das volle von Ihnen geforderte Leistungsvermögen verfügen.
Um hier individuelle Minderleistungen auszugleichen, können Sie als Arbeitgeber*in einen Eingliederungszuschuss (EGZ) erhalten.
Trotz intensiver Bemühungen ist es nicht immer möglich, genau auf Ihr Profil passende Bewerber*innen zu finden. Sie als Arbeitgeber*in können eine finanzielle Unterstützung erhalten, sobald Sie eine Person einstellen möchten, die im Jobcenter Hagen Bürgergeld bezieht. Eventuell entspricht die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter dann nicht zu 100 % Ihren Anforderungen. Jedoch kann das Jobcenter die Minderleistungen wegen der noch fehlenden Kenntnisse oder Fähigkeiten durch den Eingliederungszuschuss ausgleichen.
Über die Höhe und Dauer einer Förderung wird immer individuell entschieden. Die Förderdauer kann bis zu 12 Monate umfassen und kann bis zu 50% des Arbeitsentgelts betragen.
Bitte beachten Sie, dass jede Förderung vor der Arbeitsaufnahme beantragt werden muss und mit einer Nachbeschäftigungspflicht verbunden ist. Die Ansprechpartner*innen des Jobcenters beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.
Wenden Sie sich an unseren gemeinsamen Arbeitgeberservice:
Arbeitgeber-Hotline: 0800 4555520
E-Mail: Hagen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen gibt es besondere Unterstützungsmöglichkeiten wie z. B. „
Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderung
“.
Qualifizierungschancengesetz
Eine Investition in Ihre Mitarbeiter*innen ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Ihr Arbeitgeber-Service unterstützt Sie dabei! Sie erhalten eine kompetente, individuelle Beratung und Zugang zu Förderleistungen des Qualifizierungschancengesetzes.
Entwickeln Sie die Potentiale Ihrer Beschäftigten und binden Sie sie durch Entwicklungsperspektiven langfristig an Ihr Unternehmen.
Das Qualifizierungschancengesetz hilft Ihnen, wettbewerbsfähig zu bleiben und die Herausforderungen von morgen zu bewältigen.
Wenn Sie Fragen haben zu möglichen Weiterbildungen, den Fördermöglichkeiten und finanziellen Hilfen bei der Qualifizierung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenden Sie sich gerne an unseren gemeinsamen Arbeitgeberservice:
Arbeitgeber-Hotline: 0800 4555520 (der Anruf ist für Sie kostenfrei)