für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Aufgrund dessen gibt es im Jobcenter Hagen ein Team aus spezialisierten Fachkräften, die sich um die individuelle und passgenaue Förderung, Qualifizierung und Vermittlung von Menschen mit Behinderung oder Gleichstellung und Rehabilitanden kümmern.
Denn behinderte Menschen müssen bei Neueinstellungen mit nicht behinderten Menschen konkurrieren und sind dabei oftmals im Nachteil. Zu viele Unternehmen gehen immer noch davon aus, dass sie weniger leisten können als Menschen ohne Einschränkungen.
Hier erhalten Sie einen kleinen Überblick:
Probebeschäftigung ist eine Leistung, mit der Arbeitgeber*innen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, sowie Ihnen gleichgestellte Personen unterstützt werden können.
Bis zu einer Dauer von drei Monaten können Unternehmen die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen erstattet bekommen.
Die Probebeschäftigung soll Menschen mit Behinderung den Übergang zum Arbeitsleben erleichtern. Im Verlauf der Probebeschäftigung können Sie sich als Arbeitgeber*innen und die Beschäftigte/ der Beschäftigte in Ruhe kennenlernen und ausprobieren, ob Sie sich eine dauerhafte Zusammenarbeit vorstellen können. Sie haben somit die Chance, ohne Risiko eine geeignete Kraft für Ihr Unternehmen zu finden.
In der Regel dauert die Probebeschäftigung bis zu drei Monate.
Während der Probebeschäftigung besteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. D.h. es wird Lohn bzw. Gehalt ausgezahlt.
Für Rückfragen steht unser Fachteam Reha/SB des Jobcenters zur Verfügung.
Unterstützte Beschäftigung ist ein Angebot für berufliche Rehabilitanden und behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Dieses Angebot kommt zum Tragen, wenn andere Möglichkeiten der Förderung einer Integration in Arbeit, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung oder auch Weiterbildung nicht möglich erscheinen.
Zur Zielgruppe zählen:
- Menschen mit einer Behinderung im Bereich zwischen Lernbehinderung und geistiger Behinderung
- Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung und/oder Verhaltensauffälligkeiten.
Trotz intensiver Bemühungen ist es nicht immer möglich, einen Arbeitsplatz zu finden. Sie als Arbeitgeber*in können eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Handicap erhalten, sobald Sie eine Person einstellen, der im Jobcenter Hagen Bürgergeld bezieht. Eventuell entspricht die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter dann nicht zu 100 % Ihren Anforderungen. Jedoch kann das Jobcenter die Minderleistungen durch den Eingliederungszuschuss ausgleichen.
Über die Höhe und Dauer einer Förderung wird immer individuell entscheiden entschieden. Die Förderdauer kann bis zu 60 Monate umfassen und kann bis zu 70% des Arbeitsentgelts betragen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder mit ihnen gleichgestellte Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können sogar Förderungen mit einer Dauer von bis zu 96 Monaten erhalten.
Wichtig ist, dass der Eingliederungszuschuss vor der Arbeitsaufnahme von Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber beantragt wird.
Ihr Spezialisten-Team Reha/SB steht Ihnen für Fragen selbstverständlich zur Verfügung.
Die Auswahl geeigneter Mitarbeiter*innen für den eigenen Betrieb gestaltet sich oft schwierig. Geben Sie Menschen mit Handicap eine Chance.
Im Rahmen dieser praktischen Erprobung können Sie die Eignung und Motivation eines Menschen mit Behinderung unverbindlich testen und sich von ihren bzw. seinen Fähigkeiten überzeugen. Ausgaben entstehen Ihnen hierbei nicht, Sie informieren lediglich Ihren Unfallversicherungsträger.
Betriebliche Maßnahmen können zudem die Orientierung auf dem Arbeitsmarkt unterstützen.
Sollten Sie Interesse an der Durchführung einer betrieblichen Erprobung haben, oder sind auf der Suche nach geeigneten Mitarbeitern, dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.
Die Bezuschussung einer behindertengerechten Ausgestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen ist möglich, soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen bzw. zu sichern. Voraussetzung ist, dass keine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber*in zur Finanzierung besteht.
Gefördert werden alle Arbeitsmittel, die für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes notwendig sind, z.B. PC-Systeme für blinde und sehbehinderte Menschen oder spezielle Bürostühle. Ferner können auch Kosten für die Gestaltung des barrierefreien Zugangs zur Arbeitsumgebung gefördert werden, wie z.B. die Errichtung einer Behindertentoilette oder der Rampenbau für Rollstühle.
Eine Förderung kann bis zu 100 % der Kosten betragen. Gefördert werden die Beschaffung, Wartungen und Instandhaltungen aller Maßnahmen sowie die Anpassung der Arbeitsmittel an den Stand der Technik. Ist eine Schulung zum Gebrauch eines technischen Hilfsmittels notwendig, kann auch diese gefördert werden.
Die Beantragung erfolgt durch Sie als Arbeitgeber*in. Wenden Sie sich hierzu gerne an unser spezielles Team für Menschen mit Behinderung: Team Reha/SB.