Maßnahmen
Sie möchten wissen, was überhaupt eine Maßnahme ist und welche Angebote es gibt? Was hast es mit einem sogenannten „1-Euro“-Job auf sich?
Die häufigsten Fragen und Antworten zu dem Thema Maßnahmen (z. B. Bewerbertraining oder 1-Euro-Jobs) vom Jobcenter finden Sie hier.
Mit einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erhalten Sie individuelle Förderleistung, die Ihre passgenaue Eingliederung unterstützt. Die Förderleistung hilft dabei, Ihre Chance auf die Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich zu verbessern. Die erforderliche Maßnahme und das strategische Vorgehen werden mit Ihnen im Kooperationsplan festgehalten. Die Förderung der Maßnahmen kann durch Zuweisung in Vergabemaßnahmen oder durch eine Förderzusicherung im Rahmen eines AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins - erfolgen.
Um auch Ihnen passgenaue Hilfe im Rahmen einer Maßnahme anzubieten, sprechen Sie gerne Ihre Integrationsfachkraft an.
Bei einem sogenannten „1-Euro-Job“ handelt es sich um eine Arbeitsgelegenheit (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung. Durch diese Maßnahme sollen Leistungsbezieher mittel- bzw. langfristig in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Bei Tätigkeiten in einer AGH handelt es sich immer um Arbeiten, die dem öffentlichen Zweck (Interesse) dienen.
Die Teilnahme an diesen Arbeitsgelegenheiten beträgt in der Regel 30 Stunden wöchentlich, kann aber individuell und variabel gestaltet werden, sofern dies erforderlich ist. Die Integrationsfachkraft oder das Fallmanagement wird dies gemeinsam mit Ihnen vor Beginn der Maßnahme entscheiden und dies im Integrationsplan sowie der Eingliederungsvereinbarung festhalten.
Die Vergütung liegt derzeit bei 2,00 € pro Stunde.
Ziel des Teilhabechancengesetzes ist, dass Sie die Möglichkeit der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten, Langzeitarbeitslosigkeit beenden und bestenfalls nicht mehr auf finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter Hagen angewiesen sind.
Mit länger andauernder Arbeitslosigkeit geht auch meist geringe Berufserfahrung einher, und der erste Schritt in das nächste Arbeitsverhältnis fällt schwer. Private Sorgen und Nöte wie beispielsweise Schulden, Krankheiten oder familiäre Schwierigkeiten drücken das Selbstbewusstsein und beeinträchtigen die Arbeitsaufnahme.
Um die Beschäftigung langfristig zu stabilisieren, findet in den ersten Monaten ein beschäftigungsbegleitendes individuelles Coaching statt.
Besteht bei Aufnahme der Beschäftigung die Notwendigkeit einer Weiterbildung, können bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Weiterbildungskosten übernommen werden.
Die Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
Folgende Punkte müssen aber zwingend vorliegen:
- Sie sind seit mindestens zwei Jahren arbeitslos, bisher erfolglos bei der Arbeitssuche, beziehen Bürgergeld und konnten bisher keinen geeigneten Arbeitsplatz finden
ODER
- Sie sind seit mehreren Jahren arbeitslos, bisher erfolglos bei der Arbeitssuche, mindestens 25 Jahre alt und beziehen Bürgergeld
Dann möchte Sie das Jobcenter Hagen bei der Suche nach passenden Arbeitsplätzen unterstützen und bietet dem Arbeitgeber für eine Dauer von zwei bis fünf Jahren (je nach Förderinstrument) eine finanzielle Unterstützung an.
Haben Sie bereits einen Arbeitgeber, der Sie im Rahmen der Förderung nach § 16 e SGB II bzw. § 16 i SGB II (Teilhabechancengesetz) einstellen möchte - oder wünschen Sie nähere Informationen zum Thema, dann kontaktieren Sie uns unter folgender Emailadresse:
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) ist eine Unterstützung, um Arbeits- und Ausbildungssuchende bei der beruflichen Eingliederung zu unterstützen.
Gefördert werden können z. B. die:
- Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung (PAV)
- Teilnahme an einem Bewerbungs- oder Jobcoaching oder einem individuellen Coaching
- Teilnahme an einer betrieblichen Trainingsmaßnahme (Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG))
Für mehr Informationen sprechen Sie bitte Ihre Integrationsfachkraft an.
Um Sie am Arbeitsmarkt bestmöglich und nachhaltig zu integrieren, wird Ihre zuständige Integrationsfachkraft mit Ihnen gemeinsam ein Ziel vereinbaren. Dies kann zum Beispiel auch die Teilnahme an einem Coaching oder einer anderen Maßnahme sein.
Dies wird im sogenannten Kooperationsplan dokumentiert.
Damit die Maßnahme erfolgreich ist, müssen Sie selbstverständlich regelmäßig teilnehmen, um das vereinbarte Ziel erreichen zu können.
Sollten Sie während der Teilnahme an einer Maßnahme erkrankt sein, melden Sie sich bitte beim Jobcenter und dem zuständigen Träger.
Wenn Sie zu einer Maßnahme nicht erscheinen können, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sie müssen den Träger und das Jobcenter umgehend nach Bekanntwerden Ihrer Arbeitsaunfähigkeit in Kenntnis setzen.