Berufliche Weiterbildung
Zur Wiedereingliederung in das Berufsleben, oder zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, kann das Jobcenter Hagen eine Weiterbildung fördern, um die beruflichen Chancen zu verbessern. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ist es dabei unerheblich, ob es sich um eine berufliche Neuorientierung (Umschulung), um modular aufgebaute Weiterbildungen, oder um kurze Erweiterungen der eigenen Fähigkeiten, wie zum Beispiel einen Gabelstaplerschein handelt.
In der Weiterbildungsberatung JobFuture des Jobcenters Hagen haben Sie die Möglichkeit, sich über sämtliche Bildungsangebote in Hagen zu informieren. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Ihr Bildungsziel. Sie erhalten Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen, Kursinhalten und Perspektiven nach der Weiterbildung.
Sie erreichen die Kollegen persönlich unter folgenden Anschrift:
Graf-von-Galen-Ring 18, 58095 Hagen
Telefon: 02331 36758-700 oder per
E-Mail Jobcenter-Hagen.JobFuture@jobcenter-ge.de
Im Rahmen des Vermittlungsgesprächs mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft wird dann das Bildungsziel besprochen und die Notwendigkeit, sowie die arbeitsmarktliche Zweckmäßigkeit geprüft. Bei vorliegender Eignung für die Teilnahme an der angestrebten Qualifizierung und der Erfüllung der Fördervoraussetzungen erfolgt die Ausgabe eines Bildungsgutscheines. Dieser berechtigt dann zur Teilnahme an der entsprechenden Weiterbildung und sichert die Kostenübernahme durch das Jobcenter Hagen.
Wichtig ist, dass die Weiterbildung bei dem jeweiligen Träger für die Einlösung des Bildungsgutscheins zugelassen ist. Das erfahren Sie direkt beim Träger vor Ort. Gerne können Sie hierzu auch unser Online Angebot Kurs-Net hinzuziehen und dort nach Kursen, Einstiegsterminen und Inhalten suchen.
Während der Weiterbildung erhalten Sie weiter Ihr Bürgergeld solange Hilfebedürftigkeit besteht. Welche weiteren Kosten das Jobcenter Hagen außerdem übernehmen kann, beispielsweise für Kinderbetreuung, Fahrten zur Schulungsstätte oder Prüfungsgebühren erläutert Ihnen gerne Ihre Integrationsfachkraft.
BÜRGERGELD – DAS IST NEU ab 01.07.2023!
Wenn Sie an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, erhalten Sie ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
Während der Teilnahme an einer Weiterbildung ohne das Ziel, einen Berufsabschluss zu erwerben, wurde ein Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat eingeführt. Die Weiterbildungsdauer muss dabei mindestens 8 Wochen umfassen.
- Die Möglichkeit der Auszahlung einer Weiterbildungsprämie bleibt für berufsbezogene Weiterbildungen erhalten.
Eine „Ausbildung“ ist die Vorbereitung auf einen geregelten und geschützten Ausbildungsberuf. Sie umfasst eine breit ausgelegte Grundbildung und den Erwerb aller für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang (gemäß Ausbildungsordnung).
Berufliche Weiterbildung dient dem Ziel, aufbauend auf die Ausbildung oder Berufserfahrung einer Person neue Qualifikationen zu vermitteln zu vertiefen oder zu erweitern, um so nachhaltig die Beschäftigungschancen sicherzustellen und ein selbständiges Agieren auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Der Erhalt eines Bildungsgutscheins ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Antragsstellung
- Notwendigkeit der Weiterbildung
- Die persönliche Eignung für die Weiterbildung bzw. den Beruf muss geprüft werden
- Zulassung der Maßnahme zur Weiterbildung und ihres Trägers
- Vorherig Beratung durch das Jobcenter
- Die Berufsausbildung bzw. einschlägige berufliche Erfahrung im Ausbildungsberuf liegen mind. vier Jahre zurück
Sie haben noch Fragen?
Das Jobcenter Hagen bietet die Weiterbildungsberatung-
JobFuture
– an. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über sämtliche Bildungsangebote in Hagen zu informieren. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Ihr Bildungsziel. Sie erhalten Informationen zu den
In erster Linie ist Ihre zuständige Integrationsfachkraft für die Erstberatung zuständig.
Das Jobcenter Hagen bietet allerdings die Weiterbildungsberatung - JobFuture – an. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über sämtliche Bildungsangebote in Hagen zu informieren. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Ihr Bildungsziel. Sie erhalten Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen, Kursinhalten und Perspektiven nach der Weiterbildung.
Die Weiterbildungsprämie können Sie für die Teilnahme an einer Weiterbildung erhalten, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt. Die Zwischenprüfung und/oder die Abschlussprüfung für diesen anerkannten Ausbildungsberuf muss erfolgreich abgelegt und nachgewiesen sein.
Die Höhe der Weiterbildungsprämie beträgt max. 2.500€.
Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, können folgende Kosten auf Antrag erstattet werden:
- Die Kosten für den Lehrgang
- Fahrtkosten zum Weiterbildungsträger
- Kosten für auswärtige Unterbringung sowie Verpflegung
- Kosten für die Kinderbetreuung
- Kosten für eine Eignungsfeststellung
Sie haben noch Fragen?
Das Jobcenter Hagen bietet die Weiterbildungsberatung-
JobFuture
– an. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über sämtliche Bildungsangebote in Hagen zu informieren. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Ihr Bildungsziel. Sie erhalten Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen, Kursinhalten und Perspektiven nach der Weiterbildung.
Kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Integrationsfachkraft und sprechen Sie Ihre Bedenken offen an, sodass eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann.
Eine Weiterbildung darf nicht ohne Zustimmung das Jobcenter abgebrochen werden.
Wenn Sie sich verspäten oder ganztätig ausfallen (z.B. aufgrund von Krankheit), melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrem Bildungsträger. Eine Meldung beim Jobcenter ist in diesem Fall nicht notwendig, da der Bildungsträger das Jobcenter regelmäßig über Ihre Fehlzeiten informiert.
Bitte beachten Sie, dass Sie zukünftig pünktlich zur Weiterbildung erscheinen, um das Maßnahme- bzw. Qualifizierungsziel erfolgreich abzuschließen.