Jobcenter Hagen

Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

06.04.2022

Teilhabechancengesetz – Das Jobcenter zieht Bilanz


Das Teilhabechancengesetz wurde am 01.01.2019 um zwei weitere Möglichkeiten zur Förderung von Arbeitsverhältnissen ergänzt, um langzeitarbeitslosen Kund*innen eine Integration auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt (gem. § 16i SGB II) und der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (gem. § 16e SGB II) werden Unternehmen gefördert, die langzeitarbeitslose Kund*innen einstellen und so den Kund*innen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bieten. Hierfür müssen die Kund*innen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Dabei helfen und beraten die Integrationsfachkräfte individuell und prüfen die jeweiligen Gegebenheiten. Unternehmen können sich beim gemeinsamen Arbeitsgeber-Service informieren und spezifisch beraten lassen.

In einigen Fällen ist es sinnvoll, zunächst eine Arbeitsgelegenheit (AGH) vorzuschalten, um einen ersten Schritt zurück ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Eine Arbeitsgelegenheit dient der Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit. Die Beschäftigungsmöglichkeiten liegen ausschließlich im öffentlichen Interesse und sind in wettbewerbsneutrale Arbeiten gegliedert, welche u. a. Infrastrukturprojekte sowie sozialpflegerische Tätigkeiten betreffen. Insgesamt stehen den Kund*innen des Jobcenters 264 Plätze innerhalb solcher AGHs zur Verfügung. Im Nachgang einer Arbeitsgelegenheit gelingt es dem Jobcenter Hagen häufig, eine Beschäftigung bei den AGH-Trägern oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu generieren.

Bislang wurden 331 Kund*innen gem. § 16i SGB II und 81 Kund*innen gem. § 16e SGB II gefördert.

Nach aktuellem Stand konnten bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen 38 Tätigkeitsbereiche – von/vom Altenpflegehelfer/-in bis zum/zur Trockenbaumonteur/-in – zur Auswahl gestellt und gefördert werden.

Die Tätigkeitsbereiche bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt, welche eine Förderung von bis zu fünf Jahren ermöglicht, sind mit 77 Bereichen deutlich umfangreicher. Zudem erhalten Kund*innen ein Coaching über die gesamte Förderdauer.

Sollten während der Förderzeiträume weitere Qualifizierungen erforderlich sein, bietet das Jobcenter Hagen entsprechende Angebote an.