Betreuung aus einer Hand – Jobcenter sind seit dem 01.06.2022 für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig
Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden seit dem 1. Juni von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).
In der Bundesratssitzung vom 20.05.2022 wurde beschlossen, dass die Jobcenter ab dem 01.06.2022 für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig sind. Das Jobcenter Hagen hat innerhalb kürzester Zeit vereinfachte und übersetzte Anträge erstellt und spezielle Abläufe entwickelt, um den Beschluss umzusetzen.
Mit Mitarbeiter*innen des Jobcenters Hagen und der Stadt Hagen haben in einem Arbeitskreis bestmögliche Regelungen getroffen, um ganzheitliche Lösungen zu finden und die Menschen zu unterstützen. Zur Sicherstellung einer reibungslosen Leistungsauszahlung haben die Jobcenter-Mitarbeiter*innen, die über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen, ihren Dienst in den Sammelunterkünften angeboten, vor Ort die Antragstellungen angestoßen und Fragen beantwortet. Zudem wurde in der Lokation am Berliner Platz 2 ein zusätzlicher Schalter für Direktvorsprachen eingerichtet. So ist es dem Jobcentern Hagen gelungen, alle eingegangenen Anträge fristgerecht und mit einer Bearbeitungsquote von 100 % zu bearbeiten. Damit wurde die Auszahlung von Leistungen rechtzeitig umgesetzt und der Krankenversicherungsschutz pünktlich zum 01.06.2022 hergestellt.
Bei Kund*innen ohne Bankkonto wurden am Schalter Gutscheine ausgehändigt, die bei Kooperationspartnern zur Auszahlung eingereicht werden konnten. Insgesamt beziehen aktuell 588 Bedarfsgemeinschaften (aus Geflüchteten der Ukraine) Leistungen nach dem SGB II. Das Jobcenter Hagen ist 1 von 3 Jobcentern in NRW, welches die Nutzung der eingeräumten Übergangsregelung vom AsylbLG zum SGB II nicht in Anspruch nehmen musste.
„Dieses Ergebnis ist nur durch die gute Kooperation zwischen der Stadt Hagen und dem Jobcenter Hagen sowie dem unermüdlichen Einsatz der Kolleg*innen möglich gewesen“, so Herr Schmitz - Geschäftsführer des Jobcenters Hagen.
Auch im Bereich der beruflichen Unterstützung hat das Jobcenter Hagen Maßnahmen getroffen, um umfassend und ausbildungsadäquat zu beraten, zu vermitteln und zu qualifizieren, damit erworbene Bildungsniveaus nicht verloren gehen. Dazu zählen Weiterbildungen, Vermittlungen, aber auch Sprachkurse oder flankierende Leistungen, wie Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung. Die Kinderbetreuung ist insbesondere hervorzuheben, da ca. 80 % der Geflüchteten Frauen und Kinder sind. Die Kund*innen signalisieren eine hohe Bereitschaft sich schnell in den Arbeitsmarkt integrieren zu wollen und das Angebot von Sprachkursen entsprechend zu nutzen.
Die extra für Geflüchtete aus der Ukraine geschalteten Kontaktmöglichkeiten inkl. Hotline auf Russisch und Ukrainisch werden gut genutzt und bieten die Möglichkeit einer eigenständige Anliegensklärung durch die Geflüchteten.