Jobcenter Hagen

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Umzug

Ein Umzug ist nicht nur mit Stress verbunden, sondern auch mit Kosten. Grundsätzlich sind Umzüge in Eigenverantwortung und durch die Hilfe von Verwandten und Freunden durchzuführen.

Sind Sie im Bezug von Leistungen und ist die Notwendigkeit Ihres Umzuges vorher durch das Jobcenter anerkannt worden, können bestimmte Kosten übernommen werden.

Die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Umzug und Jobcenter finden Sie hier!

Eine umfangreiche Beratung zum Thema Umzug erhalten Sie im persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie dazu unter unserer Servicenummer einen Gesprächstermin.

Einen neuen Mietvertrag sollten Sie erst unterschreiben, wenn Ihnen Ihr Sachbearbeiter eine Zusicherung zu Ihrem gewünschten Umzug erteilt hat. Eine Zusicherung erhalten Sie nur dann, wenn Sie einen Grund nennen, der einen Umzug rechtfertigt und Sie eine neue angemessene Wohnung gefunden haben.

Hinweis: Auch wenn Sie sich in der sog. Karenzzeit befinden, können wir eine Zusicherung zum Umzug nur erteilen, wenn die Kosten für Unterkunft angemessen sind.

Die Regelung, dass in der Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für Unterkunft übernommen werden, auch wenn diese unangemessen sind, gilt nur für Wohnungen, die bereits vor Antragstellung bewohnt werden (Bestandswohnungen).

Eine Genehmigung brauchen Sie grundsätzlich nicht. Da Sie jedoch öffentliche Leistungen beziehen, sollten Sie die Zusicherung zum Umzug bei Ihren Sachbearbeiter beantragen. Ziehen Sie um, ohne dass Sie sich die Zusicherung von Ihrem Sachbearbeiter eingeholt haben oder hat der Sachbearbeiter den Umzug abgelehnt, werden maximal die Kosten für die Miete übernommen, die Sie auch bisher bekommen haben. Eine Übernahme von kommenden Heiz- und Betriebskostenabrechnungen kann nicht oder ggf. nur teilweise erfolgen.

Selbst wenn Sie sich bereit erklären, den Differenzbetrag zwischen angemessener und tatsächlicher Miete selbst zu zahlen oder die Wohnung nur geringfügig zu teuer ist, kann keine Zusicherung erteilt werden.

Eine Zusicherung kann nur erfolgen, wenn die neue Miete angemessen ist. Es gibt keinen Entscheidungsspielraum.

Haben Sie eine Zusicherung zum Umzug erhalten, können Sie auch Umzugskosten beantragen. Grundsätzlich sollen Sie den Umzug in eigener Verantwortung mit Freunden, Bekannten und Verwandten durchführen. Es werden nur die erforderlichen Kosten übernommen, grundsätzlich also nur die Kosten für einen geliehenen Transportwagen. Dazu sind drei Kostenvoranschläge erforderlich. Nur im Ausnahmefall können darüber hinaus Kosten übernommen werden.

Bei einem genehmigten Umzug kann die Kaution als Darlehen gezahlt werden. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Kaution der alten Wohnung nicht ausreicht bzw. die Kaution nicht durch vorhandene Ansparung selbst gezahlt werden kann.

Die Kaution muss gesondert beantragt werden und kann als Darlehen erbracht werden. Die Kaution wird nur gezahlt, wenn diese im Mietvertrag vereinbart ist. Sie wird direkt an den Vermieter gezahlt. Die Rückzahlung erfolgt mit der monatlichen Aufrechnung (Einbehaltung) in Höhe von 5 % Ihrer Regelleistung. Sie erhalten einen Darlehensbescheid.

Die Miete wird an den Vermieter gezahlt, wenn Sie bereits in der Vergangenheit durch unwirtschaftliches Verhalten Mietschulden verursacht haben oder wenn Sie dies wünschen. Wünschen Sie die Direktüberweisung müssen Sie dies schriftlich erklären. Das Formular erhalten Sie hier oder in unserer Eingangszone am Berliner Platz 2.




Wir haben Sie schriftlich darüber informiert, dass Ihre Wohnung zu teuer ist? Das bedeutet nicht, dass wir Sie zum Umzug zwingend. Ihre Miete wird bis zu dem im Schreiben genannten Datum in tatsächlicher Höhe übernommen. Senden Sie Ihre Mietkosten bis zu dem genannten Datum nicht, werden nur doch die im Schreiben genannten angemessenen Kosten gezahlt. Die Differenz zur Ihrer tatsächlichen Miete wird nicht berücksichtigt. Diese müssen Sie dann selbst bezahlen. Ihre Kosten müssen Sie nicht zwingend durch einen Umzug senken. Sie können dies auch auf anderem Wege tun, z.B. durch Untervermietung oder ähnliches.