Jobcenter Hagen
Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!
Heiz- und Betriebskosten
Haben Sie eine Heiz- und/oder Betriebskostenabrechnung erhalten, müssen Sie diese unverzüglich einreichen.
Sollte sich aus der Abrechnung eine Nachzahlung ergeben, so kann diese übernommen werden, wenn die Kosten für Unterkunft und der Verbrauch angemessen sind und Sie im Monat der Fälligkeit im Leistungsbezug sind.
Guthaben oder Gutschriften aus Abrechnungen werden im Monat nach Erhalt bei Ihren Kosten für die Miete in Abzug gebracht.
Arbeitgeber
Feedbackbereich
Karriere
Downloads
Informationen
Kontakt
Haben Sie Fragen oder Kommentare zu unserer Webseite, unseren Leistungen oder Services?
© Jobcenter Hagen