Vermögen
Was ist Vermögen eigentlich und was wird mir angerechnet, wenn ich Leistungen (Geld) vom Jobcenter erhalte? Was ist Sach- oder Geldvermögen?
Gerne beantworten wir die häufigsten Fragen!
Vermögen ist alles, was Sie bereits bei Antragstellung besitzen. Dazu gehören alle Vermögensgegenstände mit ihrem Wert bei Antragstellung, die verwertbar sind.
Dazu gehören: Hausrat, Kraftfahrzeuge aller Art, Grundstücke, Häuser, Schmuck, Bargeld, Lebensversicherungen, Bausparverträge usw.
Nicht als Vermögen bei der SGB II Berechnung werden Kraftfahrzeuge mit einem Wert bis 15.000 Euro berücksichtigt, wenn Sie als Eigentümer erwerbsfähig sind.
Ebenso werden nicht berücksichtigt: angemessener Hausrat, Altersvorsorgen wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, abgetretene und verpfändete Geldanlagen.
Sie dürfen auch Vermögen bis zu einem bestimmten Wert besitzen.
Stellen Sie erstmalige einen Antrag auf Bürgergeld, dann befinden Sie sich 1 Jahr lang in einer sog. Karenzzeit. In dieser Zeit dürfen Sie als Einzelperson Vermögen im Wert von 40.000 € besitzen. Leben in Ihrer Bedarfsgemeinschaft mehrere Personen so dürfen die anderen Personen jeweils Vermögen im Wert von 15.000 € besitzen.
Nach Ablauf der Karenzzeit darf jede Person in der Bedarfsgemeinschaft unabhängig von Ihrem Alter 15.000 € Vermögen besitzen.
Das Vermögen wird also bei der Antragstellung geprüft und nach Ablauf der Karenzzeit.