Jobcenter Hagen

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Trennung

Sie haben sich getrennt und jemand aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus und haben hierzu Fragen?

Um uns die Trennung schriftlich anzuzeigen, nutzen Sie bitte das Formular Veränderungsanzeige „VÄM“ .

Die Veränderungsanzeige können Sie auch online über das Portal jobcenter.digital an uns senden.

Die Trennung müssen Sie umgehend anzeigen. Dies können Sie telefonisch unter unserer Servicenummer, online unter jobcenter.digital oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten tun.

Sind Sie verheiratet, sollten Sie die Trennung anhand einer Trennungserklärung nachweisen. Diese können Sie beim Finanzamt abgeben. Sie erhalten von dort eine entsprechende Bestätigung. Diesen Nachweis reichen Sie bitte zusammen mit der Anlage VÄM (Veränderungsanzeige) bei uns ein.

Sind Sie nicht verheiratet und haben Sie oder Ihr Partner/ Ihrer Partnerin bereits die gemeinsame Wohnung verlassen, so weisen Sie uns dies bitte anhand einer Meldebescheinigung nach.

Wird die Trennung vorerst im gemeinsamen Haushalt vorgenommen, zeigen Sie uns dies bitte mit der Anlage VÄM (Veränderungsanzeige) an. Diese können Sie persönlich abgeben, in den Briefkasten werfen oder unter Ihrem Portal jobcenter.digital online versenden.

Ihre Leistungen werden ab dem Zeitpunkt der Trennung ohne den Bedarf und das Einkommen Ihres Partners/Ihrer Partnerin berechnet. Ihre Wohnung wird außerdem neu auf Angemessenheit geprüft. Informationen darüber, was passiert, wenn Ihre Wohnung unangemessen ist und wann sie das ist, erfahren Sie unter dem Punkt Wohnen.

Benötigt der ausgezogene Partner/die Partnerin weiterhin Grundsicherungsleistungen, muss von dieser ein Neuantrag gestellt werden.