Neuantrag
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II / Bürgergeld stellen möchten, können Sie ohne Termin zu uns kommen. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument, Ihren aktuellen Lebenslauf und ein aktuelles Bewerbungsanschreiben mit.
Sie erhalten dann von uns den „Antrag auf Bürgergeld“ ausgehändigt.
Folgende Unterlagen erhalten Sie von uns mindestens ausgehändigt:
- Hauptantrag
- Anlage KdU (Kosten für die Unterkunft sowie Heizkosten)
- Anlage EK (Einkommen)
- Anlage VM (Vermögen)
Auf Grund persönlicher oder familiärer Besonderheiten können weitere Antragsformulare notwendig sein, z.B. wenn Sie oder ein Familienmitglied selbständig sind, Unterhaltsansprüche bestehen oder zusätzliche Bedarfe geltend gemacht werden können.
Einen Antrag auf Bürgergeld können Sie persönlich zu unseren Öffnungszeiten am Berliner Platz 2 oder online unter folgenden Link stellen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung. In einem Beratungsgespräch erklären wir Ihnen, was zur Antragstellung notwendig ist, beraten Sie zu Ihrer aktuellen Situation und händigen Ihnen alle notwendigen Antragsunterlagen aus. Zur Vorsprache benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument. Einen Termin brauchen Sie für das erste Gespräch bei uns nicht. Sollten Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, bringen Sie zur Vorsprache bitte einen Dolmetscher mit.
Die Antragsunterlagen bekommen Sie nach einem ersten Gespräch in unserer Eingangszone. Dort erhalten Sie genau die Antragsunterlagen, die wir benötigen, um Ihren Anspruch auf Bürgergeld zu berechnen. Fehlen Ihnen bereits ausgehändigte Antragsunterlagen, dann können Sie diese hier erneut runterladen.
Für das erste Gespräch benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, mit dem Sie sich ausweisen können. Leben in Ihrer Familie weitere Personen, empfiehlt es sich, die Ausweispapiere bzw. die Geburtsurkunden von Ihrem Partner, Ihrer Partnerin oder Ihren Kindern mitzubringen.
Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit, benötigen wir zusätzlich Ihren gültigen Aufenthaltstitel.
Sollten Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, bringen Sie zur Vorsprache bitte einen Dolmetscher mit.
Dies hängt davon ab, wie schnell Sie Ihre Antragsunterlagen vollständig vorlegen können. Nach der ersten Vorsprache und der Aushändigung der Unterlagen benötigen Sie einen Vorsprachetermin zur Abgabe der Antragsunterlagen bei Ihrem Leistungssachbearbeiter/bei Ihrer Leistungssachbearbeiterin. Ihre Unterlagen werden dann auf Vollständigkeit geprüft. Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, kann eine abschließende Bearbeitung erfolgen.
Eine Antragstellung per E-Mail ist grundsätzlich möglich. Diese wirkt jedoch nur fristwahrend. Eine persönliche Vorsprache und das Ausfüllen der Antragsunterlagen ist nachträglich notwendig.
Ein Antragstellung per Post ist möglich und wirkt fristwahrend. Aus den verschiedensten Gründen ist jedoch eine persönliche Vorsprache anschließend zwingend notwendig, insbesondere zur Prüfung Ihrer Identität. Ohne Identitätsprüfung kann keine Auszahlung vorgenommen werden.