Wie hoch ist mein Bürgergeldanspruch
Bürgergeld soll Ihre Existenz sichern. Es ist eine Grundsicherung, die sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt:
Die Regelleistung:
Die Regelleistung umfasst die Dinge des täglichen Lebens, die Ihnen als monatliche Pauschale gewährt wird. Die Höhe wird von der Bundesregierung festgelegt und stets zum 01.01. eines jeden Jahres angepasst. Die Höhe der Regelleistung ist von Ihrer Familienkonstellation und bei Kindern von ihrem Alter abhängig.
Für 2023 gelten folgende Werte:
Volljährige Alleinstehende | 563€ |
Volljährige Partner | 506€ |
SGB II: 18 bis 24-Jährige im Elternhaus | 451 € |
RBS 4: Kinder von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
RBS 5: Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
RBS 6: Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 € |
Mehrbedarfe
Für bestimmte Lebensumstände können Sie monatlich einen Mehrbedarf bekommen. Diesen erhalten Sie zusätzlich zur Regelleistungen. Einen Mehrbedarf bekommen Sie, wenn Sie
- schwanger sind
- alleinerziehend sind
- eine Behinderung haben
- eine Erkrankung haben und sich aus diesem Grund nachweislich besonders ernähren müssen (es gibt keinen Mehrbedarf für Diabetes oder laktosefreie Ernährung)
- besondere, laufende oder einmalige Bedarfe haben
- einen Eigenanteil zur Anschaffung oder zur Leihe von Schulbüchern zu Beginn eines Schuljahres zahlen müssen
- Ihr Warmwasser mit einem Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmen
Kosten für Unterkunft
Zum Lebensunterhalt gehören auch die monatlichen Unterkunftskosten. Diese werden in tatsächlicher Höhe gewährt, wenn sie angemessen sind. Weitere Informationen zu den Wohnkosten erhalten Sie unter dem Reiter „Wohnen“.
Seit dem 01.01.2023 sind die neuen Regelungen zum Bürgergeld in Kraft getreten. In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft Ihrer Wohnung übernommen, wenn Sie diese bereits bewohnen. Beziehen Sie länger als 1 Jahr Leistungen, werden Ihre Wohnkosten nach Ablauf von 12 Monaten (Karenzzeit) auf Angemessenheit geprüft. Sind Ihre Kosten unangemessen hoch, werden Sie zur Kostensenkung aufgefordert.