Bildung- und Teilhabe
Das ist drin im Bildungspaket:
Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur teilhaben. So können z. B. Beiträge im Fußballverein vom Jobcenter übernommen werden.
Schulbedarf: Für den persönlichen Schulbedarf von Schülerinnen und Schülern wie z.B. Schreib- , Rechen- und Zeichenmaterialien aber auch für Sportkleidung und allgemeine Ausrüstung mit Schulranzen und Etui werden zu Beginn des Schuljahres sowie zu Beginn des 2. Schulhalbjahres zusätzliche Geldleistungen gewährt.
Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Kindern ein Zuschuss gezahlt. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten nach den schulrechtlichen Bestimmungen werden nach Bestätigung der Schule ebenfalls übernommen.
Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Mittagessen in Kita, Schule, Hort oder Tagespflege: Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
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Gerne beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Bildung und Teilhabe.
Zur Beantragung nutzen Sie das BuT Antragsformular . Bei einem Antrag auf Lernförderung, wird zusätzlich der Nachweis der Schule benötigt. Lassen Sie dazu die Bescheinigung Lernförderung von der Schule ausfüllen und reichen diese zusammen mit dem Antrag bei uns ein. Dies können Sie per Post aber auch über Ihren Account bei jobcenter.digital tun.
Das Formular können Sie
downloaden
, ausfüllen und per Post zusenden oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten in unserer Eingangszone abgeben.