Probebeschäftigung ist eine Leistung, mit der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und ihnen gleichgestellter Personen unterstützt werden können.
Bis zu einer Dauer von drei Monaten können Betriebe und Unternehmen die Kosten für diese befristete Probebeschäftigung behinderter und ihnen gleichgestellten Menschen erstattet bekommen. Die Probebeschäftigung soll behinderten Menschen den Übergang zum Arbeitsleben erleichtern. Im Verlauf der Probebeschäftigung können sich Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und Beschäftigte in aller Ruhe kennenlernen und ausprobieren, ob sie sich eine dauerhafte Zusammenarbeit vorstellen können. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben somit die Chance, ohne Risiko eine geeignete Kraft zu finden.
Während der Probebeschäftigung besteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, d.h., es wird Lohn bzw. Gehalt ausgezahlt.