Kündigung/Arbeitsaufgabe
Sie mussten Ihre Arbeit aufgeben oder wurden gekündigt und möchten sich informieren, auf was Sie nun achten müssen und welche Informationen Sie uns mitteilen müssen?
Wann muss ich das anzeigen?
Ganz egal, warum Sie Ihre Beschäftigung verloren haben, Sie müssen dies umgehend bei uns anzeigen. Dies ist wichtig, um Ihre Leistungen neu berechnen zu können, aber auch, um Sie bei der Arbeitssuche umgehend beraten und unterstützen zu können.
Wie und bei wem muss ich den Arbeitsverlust anzeigen?
Über Ihren Arbeitsverlust können Sie uns telefonisch unter unserer Servicenummer, online unter jobcenter.digital oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten informieren.
Den Nachweis über den Arbeitsverlust reichen Sie in Kopie umgehend bei uns ein. Teilen Sie uns bitte auch die Gründe des Arbeitsverlustes mit, z. B. wenn Sie gekündigt haben, warum Sie gekündigt haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Unterlagen im Original per Post / pers. Abgabe einreichen. Diese werden beim Scannen vernichtet. Bitte reichen Sie daher ausschließlich Kopien ein.
Welche Angaben/Unterlagen werden benötigt?
Benötigt wird die Kündigung oder der Aufhebungsvertrag und eine Stellungnahme, warum Sie die Arbeitsstelle verloren haben. Weiterhin benötigen wir die letzte Lohnbescheinigung und die Mitteilung, wann Sie den letzten Lohn ausgezahlt bekommen.
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