Heiz- und Betriebskosten
Haben Sie eine Heiz- und/oder Betriebskostenabrechnung erhalten, müssen Sie diese unverzüglich einreichen.
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Unterlagen im Original per Post / pers. Abgabe einreichen. Diese werden beim Scannen vernichtet. Bitte reichen Sie daher ausschließlich Kopien ein.
Sollte sich aus der Abrechnung eine Nachzahlung ergeben, so kann diese übernommen werden, wenn die Kosten für Unterkunft und der Verbrauch angemessen sind und Sie im Monat der Fälligkeit im Leistungsbezug sind.
Guthaben oder Gutschriften aus Abrechnungen werden im Monat nach Erhalt bei Ihren Kosten für die Miete in Abzug gebracht.
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